AGB

Hinweis: Diese AGB sind ein Template und ersetzen keine Rechtsberatung. Für B2B/Großprojekte lohnt sich eine juristische Finalisierung.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der VC Solar UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Leistungen / Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt Planungs-, Liefer- und/oder Montageleistungen im Bereich Photovoltaik (z.B. Dachanlagen, Freiflächen, Mieterstrom, Monitoring, Wartung). Art und Umfang ergeben sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung und Auftragsbestätigung.

3. Angebote und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (z.B. Auftragsbestätigung) oder durch Ausführung der Leistung zustande.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung (z.B. Zugang zum Objekt, Angaben zu Dach- bzw. Flächenbeschaffenheit, Netzanschluss und Statik). Erforderliche Genehmigungen sowie die Zustimmung Dritter (z.B. Eigentümer, Netzbetreiber) sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, vom Auftraggeber beizubringen. Verzögerungen infolge unterlassener oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei größeren Projekten können Abschlags- bzw. Teilzahlungen nach Baufortschritt vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

6. Termine und Fristen

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe, Witterung oder vom Auftraggeber zu vertretende Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

7. Ausführung und Abnahme

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zumutbare Teilleistungen zu erbringen. Nach Fertigstellung erfolgt eine Abnahme der Leistung. Nimmt der Auftraggeber eine im Wesentlichen mangelfreie Leistung nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, gilt die Leistung als abgenommen.

8. Gewährleistung / Mängelansprüche

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatz. Für Komponenten Dritter (z.B. Module, Wechselrichter, Speicher) gelten ergänzend die Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

10. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

11. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Über die Einzelheiten informiert eine gesonderte Widerrufsbelehrung. Das Widerrufsrecht kann vorzeitig erlöschen, wenn die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erbracht wurde.

12. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: August 2026